Information: Änderung §57a Begutachtung für Feuerwehrfahrzeuge

Ab 20. Mai 2018 ändert sich der Toleranzzeitraum der wiederkehrenden Begutachtung nach §57a KFG für Feuerwehrfahrzeuge!

Zu beachten: für Feuerwehrfahrzeuge gibt es keine Überziehungsfristen mehr! D.h. der Toleranzzeitraum beginnt 3 Monate vor dem Prüfungsmonat, darf aber nicht überzogen werden.

Bei der Feststellung eines schweren Mangels darf das Fahrzeug nur mehr 2 Monate betrieben werden. Bei der Feststellung "Gefahr in Verzug" wird das Kennzeichen von der Behörde eingezogen.

Alle Feuerwehrkommandanten wurden über einen NEWSLETTER des LFV üder diese Neuerungen informiert.


Bericht: LFV Tirol - NEWSLETTER
Bearbeiter: HBI Michael Haslwanter