
Information: Änderung §57a Begutachtung für Feuerwehrfahrzeuge
Ab 20. Mai 2018 ändert sich der Toleranzzeitraum der wiederkehrenden Begutachtung nach §57a KFG für Feuerwehrfahrzeuge!
Zu beachten: für Feuerwehrfahrzeuge gibt es keine Überziehungsfristen mehr! D.h. der Toleranzzeitraum beginnt 3 Monate vor dem Prüfungsmonat, darf aber nicht überzogen werden.
Bei der Feststellung eines schweren Mangels darf das Fahrzeug nur mehr 2 Monate betrieben werden. Bei der Feststellung "Gefahr in Verzug" wird das Kennzeichen von der Behörde eingezogen.
Alle Feuerwehrkommandanten wurden über einen NEWSLETTER des LFV üder diese Neuerungen informiert.
Bericht: LFV Tirol - NEWSLETTER
Bearbeiter: HBI Michael Haslwanter